Förderbeiträge

Der Förderbeitrag wird direkt an den Erfolg der Effizienzmassnahmen, d.h. an die absolute Stromeinsparung gekoppelt und an die Grösse der Kälteanlage. Bezogen auf die jährlichen Einsparung gelten folgende Fördersätze, wobei die Fördersumme gemäss der nachfolgend dargestellten Obergrenze beschränkt ist. 

Grösse der Kälteanlage  Förderbeitrag
< 50 kWel nicht förderberechtigt
≥ 50 bis 150 kWel 2.3 Rp/kWh
≥ 150 bis 2‘500 kWel 2.0 bis 2.3 Rp/kWh
≥ 2‘500 kWel 2.0 Rp/kWh

Der Förderbeitrag weist eine obere Limite von typischerweise 40% der gesamten Projekt-Umsetzungskosten auf.

Der Förderbeitrag wird einmalig ausbezahlt, d.h. die Einsparungen werden auf die gesamte Wirkungsdauer (15 Jahre) summiert und anhand dessen wird der Förderbeitrag berechnet. Dies ergibt ein Fördersatz von 30 bis 35 Rp/kWh auf die erstjährliche Einsparung. 

Exemplarische Förderrechnung

Anlagengrösse 200 kWel
Durchschnittlicher Jahresverbrauch 540’000 kWh
Effizienzsteigerung durch Optimierungsmassnahmen 20%
Kosten der Optimierungsmassnahme 119’000 CHF
Eingesparte Energie pro Jahr 108’000 kWh
Wirkungsdauer 15 Jahre
Eingesparte Energie kumuliert 1’620’000 kWh
Spezifischer Förderbeitrag 2.3 Rp/kWh
Kumulierter Förderbeitrag über Wirkungsdauer (max. 40% der ges. Projektkosten) 37’200 CHF