Der Förderbeitrag wird direkt an den Erfolg der Effizienzmassnahmen, d.h. an die absolute Stromeinsparung gekoppelt und an die Grösse der Kälteanlage. Bezogen auf die jährlichen Einsparung gelten folgende Fördersätze, wobei die Fördersumme gemäss der nachfolgend dargestellten Obergrenze beschränkt ist.
Grösse der Kälteanlage | Förderbeitrag |
< 50 kWel | nicht förderberechtigt |
≥ 50 bis 150 kWel | 2.3 Rp/kWh |
≥ 150 bis 2‘500 kWel | 2.0 bis 2.3 Rp/kWh |
≥ 2‘500 kWel | 2.0 Rp/kWh |
Der Förderbeitrag weist eine obere Limite von typischerweise 40% der gesamten Projekt-Umsetzungskosten auf.
Der Förderbeitrag wird einmalig ausbezahlt, d.h. die Einsparungen werden auf die gesamte Wirkungsdauer (15 Jahre) summiert und anhand dessen wird der Förderbeitrag berechnet. Dies ergibt ein Fördersatz von 30 bis 35 Rp/kWh auf die erstjährliche Einsparung.
Exemplarische Förderrechnung
Anlagengrösse | 200 kWel |
Durchschnittlicher Jahresverbrauch | 540’000 kWh |
Effizienzsteigerung durch Optimierungsmassnahmen | 20% |
Kosten der Optimierungsmassnahme | 119’000 CHF |
Eingesparte Energie pro Jahr | 108’000 kWh |
Wirkungsdauer | 15 Jahre |
Eingesparte Energie kumuliert | 1’620’000 kWh |
Spezifischer Förderbeitrag | 2.3 Rp/kWh |
Kumulierter Förderbeitrag über Wirkungsdauer (max. 40% der ges. Projektkosten) | 37’200 CHF |