Förderberechtigung

Das Förderprogramm SOKAS richtet sich an mittlere und grosse Kälteanlagebetreiber. Folgende Kriterien müssen Sie erfüllen, um förderberechtigt zu sein:

  • Grösse der Anlage ab ca. 50 kWel (Summe sämtlicher Verbraucher der Anlage). 
  • Systemansatz: Kälteerzeugung, -verteilung und -nutzung (inkl. Pumpen und Ventilatoren) werden optimiert.
  • Die Anlaysen und die Umsetzung erfolgen direkt durch oder unter Einbezug von SOKAS Programm- und Umsetzungspartnern. Ist Ihr gewünschtes Unternehmen noch nicht akkreditiert, können Sie uns das gerne mitteilen.
  • Programmlaufzeit ist von September 2015 bis Ende September 2018 bzw. bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Fördermitteln durch die Erreichung der vorgegebenen Einsparmenge.

Abgrenzung: Eine Förderung durch SOKAS ist nur möglich, falls die umzusetzenden Massnahmen…

  • …nicht Bestandteil von Massnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, namentlich des Grossverbraucherartikels (GVA) des zuständigen Kantons sind,
  • …nicht Bestandteil der Zielvereinbarung mit Verminderungsverpflichtung sind,
  • …nicht Bestandteil der Massnahmen gemäss den Bedingungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags (RNZ) sind,
  • …nicht durch Beiträge von anderen Förderprogrammen des Bundes im Bereich Stromeffizienz gefördert werden sowie
  • …sich noch nicht in der Umsetzung befinden

Eine ausführliche hierzu Beschreibung ist auf der Seite Abgrenzung zu anderen Stromeffizienzinstrumenten zu finden.